Wir freuen uns, dass Sie Mitglied werden wollen! Jedes Mitglied mehr hilft unsere Ziele zu verwirklichen.
Hier finden Sie unseren Mitgliedsantrag für eine persönliche Mitgliedschaft.
Die aktuelle Satzung finden Sie hier, unseren Flyer hier.
Um die Tätigkeit des Vereins zu unterstützen zahlen die Mitglieder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Es gibt drei Beitragsstufen (Stand Juli 2023):
– den Standardbeitrag in Höhe von 4 € monatlich (48 € im Jahr),
– den Förderbeitrag, der ab 8 € monatlich (96 € im Jahr) beginnt, aber auch höher sein kann.
– den reduzierten Beitrag in Höhe von 2 € monatlich (24 € im Jahr). Für alle, die nicht mehr zahlen können, z.B. weil sie nur Grundsicherung, ALG II, Sozialhilfe, eine kleine Rente oder geringen Lohn erhalten. Wenn schon ein Angehöriger Mitglied ist, kann der Beitrag ebenfalls ermäßigt werden.
Es werden keine Bescheinigungen benötigt, jedes Mitglied ordnet sich selbst einer Beitragsstufe zu.
Juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Institutionen…) können kein ordentliches Mitglied werden. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Unterstützung dadurch zu bekunden, dass Sie förderndes Mitglied werden. Nutzen Sie dazu den Antrag auf Fördermitgliedschaft.
Auch natürliche Personen, die kein ordentliches Mitglied werden wollen, sind eingeladen, Fördermitglied zu werden.
§6 Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Ehren- und Fördermitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden. Voraussetzung ist,dass die Ziele des Vereins unterstützt werden.
(3) Eine Mehrzahl der Mitglieder des Vereins soll aus Menschen bestehen, die Expertinnendurch eigene Erfahrung sind.
(4) Fördermitglied können volljährige natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Ziele und Aufgaben des Vereins zu fördern. Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins durch Beiträge und Spenden. Sie haben kein Stimmrecht.
(5) Die Ehrenmitgliedschaft kann an natürliche und juristische Personen verliehen werden, die sich um die Unterstützung und Förderung des Vereins in besonderem Maße verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Ehrenmitglieder, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder im Sinne des Abs. 2 sind, haben kein Stimmrecht.
(6) Über den Antrag auf Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand. Diese Entscheidung kann von der Mitgliederversammlung revidiert werden.