
Unser Vorstand setzt sich folgendermaßen zusammen:
Vorsitzender: Martin Schultz
Stellv. Vorsitzende: Maria Glasauer
Schatzmeisterin: Anja Herold
Weiteres Mitglied: Natasha Borbein
Weiteres Mitglied: Manfred Nußbaumer
Unser Vorstand stellt sich vor:
Martin Schultz – Vorsitzender
Vor knapp 10 Jahren habe ich aufgrund einer Depression einen neuen beruflichen Weg eingeschlagen, nachdem ich nicht mehr als Ausbilder, Trainer und Dozent in einem großen deutschen Konzern arbeiten konnte.
Nach Weiterbildungen zum Peerberater arbeitete ich vier Jahre in der EUTB und seit März 2022 als erster EX-IN Genesungsbegleiter bei der Bundesagentur für Arbeit im Jobcenter Lichtenberg (L.IGA).
Schon Ende 2015 habe ich das Projekt peers@work initiiert und 2018 die ersten betrieblichen Peers bei der DB geschult. Im Jahr 2016 habe ich gemeinsam mit Uwe Wegener den ersten Lauf und Markt für seelische Gesundheit organisiert. Durch Uwe bin ich damals auch zu expeerienced gekommen und im November 2024 durfte ich ihm als Vorsitzender des Vereins nachfolgen.
Mein Motto: „Alle sagten, das geht nicht, bis einer kam, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht.“


Maria Glasauer – Stellv. Vorsitzende
Nach meiner Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen und mehreren Jahren Berufserfahrung musste ich aufgrund einer psychischen Krise meinen bisherigen Weg überdenken. Während meines Genesungsprozesses entdeckte ich die Weiterbildung zur EX-IN Genesungsbegleiterin, die ich seit Februar 2024 absolviere und voraussichtlich im Februar 2025 abschließen werde.
Auf den Verein expeerienced e. V. wurde ich durch Martin Schultz aufmerksam, der mein Praktikumsanleiter bei meiner ersten Praktikumsstelle bei L.IGA war. Sein Engagement und die Bedeutung des EX-IN-Gedankens haben mich inspiriert, selbst aktiv zu werden. Seit Sommer 2024 engagiere ich mich im Verein und wurde im November 2024 zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden gewählt.
Was mich motiviert, ist die Überzeugung, dass Genesungsbegleitende in vielen Bereichen einen wertvollen Beitrag leisten können. Ich möchte dazu beitragen, die Sichtbarkeit und Akzeptanz dieser Berufsgruppe zu stärken, Strukturen zu entwickeln und innovative Projekte umzusetzen.
Anja Herold – Schatzmeisterin
Ich habe schon fast mein ganzes Leben lang, sowohl als Angehörige als auch als Betroffene, mit immer wiederkehrenden psychischen Krisen zu tun.
Während meiner letzten, mehr als zwei Jahre andauernden, Krise habe ich in einer Selbsthilfegruppe von der Ausbildung zur Genesungsbegleiterin/ EX-IN erfahren und war sofort daran interessiert. Ich hatte vorher nie davon gehört und es erschien mir gleich plausibel, dass diese Art der Begleitung sinnvoll und genesungsfördernd ist.
Im November 2023 habe ich den EX-IN Kurs in Berlin begonnen und im vergangenen November erfolgreich abgeschlossen. Während dieser Ausbildung wurde mir klar, dass es noch sehr viele Interessensbereiche der Genesungsbegleitenden gibt, die trotz der Pionierarbeit von expeerienced, zurzeit noch nicht ausreichend vertreten werden: Bekanntheit, Vernetzung und Honorierung der Arbeit sind Themen, die mir am Herzen liegen. Deshalb engagiere ich mich ehrenamtlich für die Arbeit von expeerienced.
Außerdem habe ich den Eindruck, dass das Interesse der Träger jetzt, nach der 20- jährigen Existenz von EX-IN in Europa, endlich zugenommen hat. Deshalb halte ich es für wichtig unsere gemeinsamen Kräfte hier zu bündeln.


Natasha Borbein – Weiteres Mitglied
Nach einer längeren Krise hatte ich im Jahr 2022 die Möglichkeit, im Rahmen einer Studie zur Gemeindepsychiatrischen Basisversorgung an einem Recovery-Kurs teilzunehmen. Das Trainer:innen-Team begegnete uns dort auf Augenhöhe und sprach offensichtlich aus der Perspektive von Betroffenen, was mich tief berührte und mir das Konzept von EX-IN (Experten in eigener Sache) näherbrachte. Diese Erfahrung trug maßgeblich zu meinem eigenen Genesungsprozess bei.
Dadurch angespornt, entschloss ich mich zu einem radikalen Berufs- und Tätigkeitswechsel und schloss im Jahr 2024 die EX-IN-Weiterbildung ab. Heute bin ich als Peerberaterin tätig und leite zwei ADHS-Selbsthilfegruppen. Als Fürsprecherin der Sichtbarmachung und Aufklärung von psychischen Störungen setze ich mich dafür ein, diese als einen Aspekt von Diversität zu begreifen und somit gesellschaftliche Stigmatisierungen abzubauen. Mein Ziel ist es, Menschen auf ihrem Recovery-Weg zu unterstützen, ihnen Selbsthilfe zu vermitteln und sie zu empowern.
Darüber hinaus engagiere ich mich mit Freude in der Betroffenenberatung der bip (Beschwerde-und Informationsstelle Psychiatrie).
Manfred „Freddy“ Nussbaumer – Weiteres Mitglied
Ich heiße Freddy, bin 42 Jahre, in Mondsee (Österreich) geboren und habe zwei Kinder.
2009 bin ich mit der Arbeit für Amnesty International Deutschland e.V. nach Berlin gekommen.
Zurzeit befinde ich mich noch in der EX-IN Weiterbildung (Kurs 25) und voraussichtlich im Februar 2025 fertig. Danach möchte ich gerne im klinischen Bereich arbeiten und mich der inhaltlichen Arbeit für expeerienced e.V. widmen.

§ 11 Der Vorstand
Auszug aus der Satzung (Stand 19.08.2016):
(1) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Finanzverwalterin sowie weiteren Vorstandsmitgliedern.
(2) Die Anzahl weiterer Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliedsversammlung festgelegt.
(3) Die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands muss aus Expertinnen durch eigene Erfahrung oder Expertinnen durch Begleitung bestehen.
(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
(5) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(6) Der Verein wird durch zwei der folgenden Vorstandsmitglieder – jeweils gemeinschaftlich handelnd – gerichtlich und außergerichtlich nach außen vertreten (gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB): Der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Finanzverwalterin. Mindestens zwei der gesetzlichen Vertreterinnen nach §26 BGB müssen Expertinnen durch eigene Erfahrung sein.
(7) Die Mitglieder des Vorstands arbeiten in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied ehrenamtlich; sie können die Aufwendungen, die ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstanden sind, in angemessenem Umfang erstattet bekommen.
(8) Vorstandsmitglieder dürfen nicht beim Verein angestellt sein.
(9) Die Vorstandssitzungen finden in der Regel einmal im Monat oder bei Bedarf statt. Sie sind vereinsöffentlich, soweit dies rechtlich zulässig ist. Alle Vereinsmitglieder sind eingeladen, aktiv an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.
(10) Zusätzlich zu den Vorstandssitzungen können Beratungen und Beschlussfassungen per Telefon, elektronischer Post, schriftlicher Umlage oder Chat stattfinden.
(11) Die Sitzungen und Beratungen werden von der Vorsitzenden bzw. seiner Stellvertreterin oder bei Verhinderung beider durch ein anderes Vorstandsmitglied mit einer Frist von mindestens einer Woche einberufen. Sie sind auch auf der Website des Vereins anzukündigen. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn sie satzungsmäßig einberufen wurden. Kann die Einladungsfrist nicht eingehalten werden, ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
(12) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, bei Beschlussfassung per elektronischer Post, schriftlicher Umlage oder Chat mit der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder, sofern die Satzung im Einzelfall keine andere Mehrheit vorsieht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
(13) Wesentliche Tätigkeiten außerhalb des Tagesgeschäfts dürfen nur nach Beschluss des Vorstandes durchgeführt werden.
(14) Soweit im Einzelfall kein anderer Vorstandsbeschluss vorliegt, dürfen finanzielle Ausgaben über 100 € nur von jeweils zwei Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam getätigt werden. Dies gilt auch für das Eingehen von Verpflichtungen, die innerhalb eines Jahreszeitraum Kosten von über 100 € verursachen.