Vorstand

Unser Vorstand setzt sich folgendermaßen zusammen:

Vorsitzender: Uwe Wegener
Stellv. Vorsitzender: Peter Sühwold
Finanzverwalterin: Carola Strey
Weiteres Mitglied: Jenny Ziegenhagen
Weiteres Mitglied: Julian

Zu den Aktiven- und Vorstandssitzungen, sind alle Mitglieder von exPEERienced herzlich eingeladen. Die aktuellen Termine stehen in unserem Blog und auf www.facebook.com/expeerienced/events

Auszug aus der Satzung (Stand 19.08.2016):

§11 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Finanzverwalterin sowie weiteren Vorstandsmitgliedern.

(2) Die Anzahl weiterer Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliedsversammlung festgelegt.

(3) Die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands muss aus Expertinnen durch eigene Erfahrung oder Expertinnen durch Begleitung bestehen.

(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.

(5) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(6) Der Verein wird durch zwei der folgenden Vorstandsmitglieder – jeweils gemeinschaftlich handelnd – gerichtlich und außergerichtlich nach außen vertreten (gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB): Der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Finanzverwalterin. Mindestens zwei der gesetzlichen Vertreterinnen nach §26 BGB müssen Expertinnen durch eigene Erfahrung sein.

(7) Die Mitglieder des Vorstands arbeiten in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied ehrenamtlich; sie können die Aufwendungen, die ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstanden sind, in angemessenem Umfang erstattet bekommen.

(8) Vorstandsmitglieder dürfen nicht beim Verein angestellt sein.

(9) Die Vorstandssitzungen finden in der Regel einmal im Monat oder bei Bedarf statt. Sie sind vereinsöffentlich, soweit dies rechtlich zulässig ist. Alle Vereinsmitglieder sind eingeladen, aktiv an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.

(10) Zusätzlich zu den Vorstandssitzungen können Beratungen und Beschlussfassungen per Telefon, elektronischer Post, schriftlicher Umlage oder Chat stattfinden.

(11) Die Sitzungen und Beratungen werden von der Vorsitzenden bzw. seiner Stellvertreterin oder bei Verhinderung beider durch ein anderes Vorstandsmitglied mit einer Frist von mindestens einer Woche einberufen. Sie sind auch auf der Website des Vereins anzukündigen.  Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn sie satzungsmäßig einberufen wurden. Kann die Einladungsfrist nicht eingehalten werden, ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

(12) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, bei Beschlussfassung per elektronischer Post, schriftlicher Umlage oder Chat mit der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder, sofern die Satzung im Einzelfall keine andere Mehrheit vorsieht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

(13) Wesentliche Tätigkeiten außerhalb des Tagesgeschäfts dürfen nur nach Beschluss des Vorstandes durchgeführt werden.

(14) Soweit im Einzelfall kein anderer Vorstandsbeschluss vorliegt, dürfen finanzielle Ausgaben über 100 € nur von jeweils zwei Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam getätigt werden. Dies gilt auch für das Eingehen von Verpflichtungen, die innerhalb eines Jahreszeitraum Kosten von über 100 € verursachen.

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