Unsere aktuelle Satzung: exPEERienced Satzung vom 05.12.2017 (PDF, 100 KB).
Hier ein Auszug:
Satzung des Vereins
expeerienced – erfahren mit seelischen Krisen e. V.
Präambel
Nicht ohne uns über uns – Menschen mit der Erfahrung schwerer seelischer Krisen sind in der Lage, ihr Leben und alle Dinge, die sie betreffen, selbst in die Hand zu nehmen. Krisen bieten die Möglichkeit, zu wachsen und sich zu entwickeln. Als Menschen mit der eigenen Erfahrung seelischer Krisen oder als deren Angehörige unterstützen wir andere Menschen, ihren eigenen Weg zu einem selbstbestimmten und glücklichen Leben zu finden und bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Wir streben eine empathische, psychosoziale Unterstützung auf Augenhöhe und im Trialog an. Dabei unterstützen wir sowohl Veränderungen innerhalb des bestehenden psychosozialen Systems als auch Alternativen dazu und gehen gegen bestehende Stigmatisierungen an.
§1 Name und Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen „expeerienced – erfahren mit seelischen Krisen“, abgekürzt „expeerienced“.
(2) Er wird in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Vereinsregister wird der Namen um das Kürzel „e. V.“ ergänzt.
(3) Er hat seinen Sitz in Berlin.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Definitionen
(1) Bei allen Personenangaben in dieser Satzung sind grundsätzlich Menschen aller Geschlechter gemeint. Zur besseren Lesbarkeit wurde die weibliche Form gewählt.
(2) Im Sinne dieser Satzung sind:
(a) Expertinnen durch eigene Erfahrung:
Menschen, die eigene Erfahrung schwerer seelischer bzw. psychosozialer Krisen haben. Im Sinne des SGB IX sind dies Menschen mit Behinderung oder schweren chronischen Erkrankungen.
(b) Expertinnen durch Begleitung:
Angehörige oder Freundinnen von Expertinnen aus eigener Erfahrung
(c) Expertinnen durch Beruf oder Ausbildung:
Menschen, die professionell im psychosozialen Unterstützungssystem arbeiten und / oder eine Ausbildung dafür haben
(d) Betroffenenkontrolliertes Projekte:
Projekte, deren Inhalt von Expertinnen durch eigene Erfahrung oder von Expertinnen durch Begleitung bestimmt wird und die von diesen geleitet werden.
(3) Natürliche Personen können mehrere Rollen haben.
§3 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfe für Menschen mit einer psychischen Behinderung sowie der Volks- und Berufsbildung.
(3) Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
(a) Beratung und Begleitung von Menschen mit der Erfahrung schwerer seelischer Krisen sowie ihrer Angehörigen und Freundinnen,
(b) Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Menschen, die als Expertinnen durch eigene Erfahrung oder als Expertinnen durch Begleitung auf Grundlage dieser Erfahrung arbeiten oder beabsichtigen zu arbeiten,
(c) Vertiefung und Verbreitung von Erfahrungswissen über seelische Krisen und ihrer Auswirkungen,
(d) Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Einwirken auf Verwaltung und Gesetzgebung dahingehend, dass Erfahrungswissen anerkannt und Expertinnen durch eigene Erfahrungen sowie Expertinnen durch Begleitung im psychosozialen Unterstützungssystem einbezogen werden,
(e) Initiierung und Durchführung von betroffenenkontrollierten Projekten innerhalb und außerhalb des bestehenden psychiatrischen Systems, die auf der Grundlage von Empowerment und Recovery zur Genesung oder Inklusion von Menschen mit der Erfahrung schwerer seelischer Krisen oder ihrer Angehörigen und Freundinnen beitragen oder die Voraussetzungen dafür schaffen,
(f) Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Gesellschaften, Vereinen oder Institutionen ähnlicher Zielsetzung.
Die nicht mehr gültige Satzung der Gründungsversammlung vom 15.12.2015 steht hier als pdf zum Download bereit.